Seit 19. Mai ist der Zutritt zum gesamten Clubgelände (Freiplätze, Halle, Terrasse, Gastronomie etc.) ausschließlich auf Basis der „3G-Regel“ möglich. Wir setzen hier massiv auf Eigenverantwortung aller Mitglieder.
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Zutritt zum gesamten Clubgelände nur noch „getestet, geimpft oder genesen“
Die neue Regelung gilt bis auf jederzeitigen Widerruf. Für Kinder unter 10 Jahren ist keine Testung notwendig. Bei Kindern und Jugendlichen reichen natürlich die Schultests aus. Wir setzen hier massiv auf Eigenverantwortung aller Mitglieder, Tennishallennutzer und Besucher.
Bitte bei Kontrolle durch den Platzwart, durch die Trainer oder durch Mitglieder des Vorstands auf Aufforderung den 3G-Nachweis vorzeigen.
Die Mitarbeiter des Tennisstüberl müssen bei Konsumation im Indoor- oder im Terrassenbereich gesondert kontrollieren und nach den Regeln der Gastroverordnung vorgehen.
Im Clubhaus, in den WC-Anlagen und Garderoben gilt natürlich weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Durch diese Maßnahmen kann man sich am gesamten Gelände frei bewegen, ohne gesonderte Absperrungen zwischen Gastro- und Clubbereich.
Danke für das Verständnis - bleib gesund, bis bald am Tennisclub Tulln
Obmann Josef Beinhardt und der gesamte Vorstand des TC Tulln
Hier der offizielle Flyer des ÖTV:
flyer_corona-verhaltensregeln_lq.pdf