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Die Corona-Verordnung wurde adaptiert

Auch auf Tennisanlagen muss im Indoor-Kundenbereich ab sofort wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Zuschauerzahlen wurden reduziert.

Die Corona-Verordnung wurde adaptiert

Das Corona-Virus und die damit verbundenen Verordnungen der Bundesregierung haben auch einschneidende Auswirkungen auf den Sport in Österreich.

Da die Zahl an Neuinfektionen im Steigen begriffen ist, adaptierte die Bundesregierung ihre Verordnung.

Die neuen Bestimmungen sind mit 14. September 2020 inkraft getreten.

Für den Tennissport bedeutet dies:

  • Seit 14. September muss im Indoor-Kundenbereich wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden (Sekretariat/Geschäftsstelle, Vereinslokal//-heim, Kantine, Indoor-Sportstätte, Garderobe,…)
  • Während der Sportausübung ist weiterhin kein Mund-Nasen-Schutz notwendig
  • Die maximale Personengrenze bei Veranstaltungen wurde reduziert : 50 Personen indoor und 100 outdoor bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen, 1.500 Personen indoor und 3.000 outdoor bei zugewiesenen Sitzplätzen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 750 Personen im Freiluftbereich bedürfen einer Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen (siehe §10 (2) und FAQs von SPORT AUSTRIA)

Der ÖTV wird in den kommenden Wochen gemeinsam mit dem Sportministerium ausloten, welche Auswirkungen die aktuelle Verordnung auf den Turnierbetrieb im Winter haben wird.

Top-aktuell sind stets die Informationen von SPORT AUSTRIA - die Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten Sports in Österreich ist in regem Austausch mit dem Sportministerium. Regelmäßig werden die FAQs auf den neuesten Stand gebracht.

Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich Covid-19 sind unbedingt einzuhalten.

 

User ImageBernhard Steinböck, 15. September 2020